Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen nach DIN 4095
Dränagen sind Anlagen, die über unterirdische Rohrsysteme Schichten-, Hang- oder Sickerwasser vom Bauwerk ableiten und somit das Aufstauen des Wassers verhindern. So kann durch eine ordentlich geplante und ausgeführte Dränage gemäß DIN 18533 der LastfallMit der Ablösung der DIN 18195 und der Einführung der... W2-E (Drückendes Wasser) in den LastfallMit der Ablösung der DIN 18195 und der Einführung der... W1-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) herab gesetzt werden.
Da im Bestandsbau die Abdichtung gegen „Drückendes Wasser“ technologisch schwer bis unmöglich zu realisieren ist, können hier Dränagen neben einer Vertikalabdichtung gegen Bodenfeuchte ein adäquates Mittel sein, um trotz des Schichten-, Hang- oder Sickerwassers zu einem trockenen Keller zu kommen. Im Neubau kann auf Dränagen verzichtet werden, wenn die Konstruktion z.B. als weiße Wanne oder mittels einer Abdichtung gegen „Drückendes Wasser“ nach DIN 18533 W2-E ausgeführt wird.
Woraus bestehen Dränanlagen, was ist zu beachten?
- Dränrohr (Stangenware, keine Rollenware)
Verlegung mit mind. 0,5% Gefälle, Länge max. 60m zwischen Hoch- und Tiefpunkt.
Der höchste Punkt der Rohrsohle der Dränleitung darf nicht mehr als 20 cm unter der Oberkannte der Sohle (Bodenplatte/ Fundament) liegen, der höchste Punkt des Rohrscheitels darf an keiner Stelle die OK Sohle der überschreiten.
Die Rohrsohle darf aus statischen Gründen an keiner Stelle unter die Fundament- oder Bodenplattensohle geführt werden. - Spül- und Kontrollschächte (mind. DN 300)
Einbau an jeder Gebäudeecke und im maximalen Abstand von 50 m zueinander - Übergabeschacht (DN 1000)
- Dränschicht
Die Schichtdicke der Dränschicht ist abhängig von der Sieblinie des verwendeten Materials. Ob ein Vlies zur Verhinderung des Einschlämmens von Feinteilen erforderlich ist, hängt vom anstehenden Boden und dem Füllmaterial ab.
Die maximale Einbautiefe einer Dränage beträgt 3m, die max. Gebäudehöhe 15m. Die Übergabe des Dränwassers muss rückstaufrei gewährleistet sein. Die Funktionsfähigkeit der Dränage muss auf Dauer sichergestellt sein. Dränanlagen müssen regelmäßig geprüft, gespült und gewartet werden. Die Einleitung von Dränwasser ins öffentliche Abwassernetz ist genehmigungspflichtig.